Das Altersleitbild Graubünden ist unter anderem ausgerichtet auf das leitende Prinzip "Wirtschaftlichkeit und Qualität". Vertreterinnen und Vertreter von staatlichen und nicht staatlichen Organisationen haben unter diesem Prinzip festgehalten, dass die öffentliche Hand dafür zu sorgen hat, dass für die Leistungen im Bereich der Altersarbeit Rahmenbedingungen zu schaffen sind, die eine wirtschaftlich und qualitativ ausgewogene Leistungserbringung ermöglichen.
Grundsätzlich sollen ältere Menschen unabhängig von ihrem sozialen oder finanziellen Status diejenigen Leistungen in Anspruch nehmen können, die ihrem Bedarf in pflegerischer, betreuerischer und sozialer Hinsicht entsprechen. Der Kanton und die Gemeinden richten Beiträge an die Angebote der anerkannten ambulanten und stationären Dienstleister in der Altersbetreuung aus.
Anspruchsberechtigte Personen werden direkt durch Beiträge der Sozialversicherung (Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen) unterstützt.